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Kurz gesagt

Ausführliche Datenschutzerklärung

Diesen Entwurf hat der technische Dienstleister geschrieben, der die Software gebaut hat. Er beschreibt, was die Software heute tatsächlich tut – nachgelesen im Quelltext, nicht aus einer Vorlage abgeschrieben. Er ist keine Rechtsberatung. Die Innung prüft ihn, ergänzt die fehlenden Abschnitte und gibt ihn frei.